Impressum & AGB
Impressum
CoM .production,
Constantin Müller
Egerstraße 5,
65468 Trebur
Telefon: (+49) 6147/ 500 50- 32
Telefax: (+49) 6147/ 500 50- 90
Mobil: (+49) 177/ 500 50- 70
Email: info@com-production.com
Internet (Shop): www.com-videoshop.de
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 021 849 01519
Amtsgericht Groß-Gerau
Haftungshinweis:
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Sparten: Videoshop Videproduktion und -bearbeitung: .theater, .film, .info
AGB
1. Angebot und Vertragsabschluss
1.1. Unsere Liefer- und Leistungsangebote erfolgen
freibleibend. Sie dienen lediglich zur Abgabe einer
verbindlichen Bestellung des Käufers, dabei bleibt der
Käufer mindestens 30 Tage ab Bestelldatum an seine
Bestellung gebunden.
1.2. Der Kaufvertrag kommt endgültig durch die
schriftliche Auftragsbestätigung der Fa. Hultafors
Präsident GmbH innerhalb der 30 Tage
zustande. Vorvertragliche zusätzliche Abreden,
Ergänzungen oder Vertreterzusagen bedürfen zu ihrer
Rechtswirksamkeit der Schriftform und der
Unterzeichnung durch beide Vertragspartner.
1.3. Die vom Besteller zu liefernden Unterlagen wie
Zeichnungen, Klischees, Muster, Modelle oder dergleichen
sind für uns maßgebend; der Besteller haftet für inhaltliche
Richtigkeit und Vollständigkeit; wir sind nicht verpflichtet, eine
Überprüfung durchzuführen.
Der Besteller haftet auch dafür, dass durch die Verwendung
solcher Unterlagen Rechte Dritter nicht verletzt werden und
hat uns von allen durch die derartige Rechtsverletzung
entstehenden Nachteilen klag- und schadlos zu halten.
1.4. An Kostenanschlägen, Zeichnungen, Klischees und
anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und
Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich
gemacht werden. Kommt ein Vertrag nicht zustande, so
sind derartige Unterlagen unverzüglich zurückzugeben.
1.5 Für Sonderanfertigungen benötigte Werkzeuge, Klischees
und ähnliches sind Eigentum des Verkäufers, auch wenn vom
Käufer zu den Kosten beigetragen wurde.
1.6 Bei allen Aufträgen, insbesondere bei solchen für
Sonderwerkzeuge wie Firmenmarken, Aufdruck, etc. ist das
tatsächliche Fabrikationsergebnis abzunehmen.
Die Mehr- oder Minderlieferung kann bis zu 10% des
Auftragswertes betragen.
2. Umfang unserer Leistungspflicht
2.1. Für Inhalt und Umfang unserer Lieferungen oder
Leistungen ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung
maßgebend. Wir sind jedoch - ohne Rückfragen beim
Besteller - berechtigt, auf eine technische Konstruktion
oder ein Material zurückzugreifen, die von der
Auftragsbestätigung abweichen, sofern keine
Verschlechterung des Liefergegenstandes eintritt.
3. Preise und Zahlungen
3.1. Die Preise verstehen sich ohne Versand. Es entstehen
zusätzlich Nachnahme-Gebühren, oder 2,-€Gebühr bei
Zahlung per Paypal.
3.2. Soweit nicht anders in der Auftragsbestätigung
vereinbart, ist der Kaufpreis ohne jegliche Abzüge frei
unserem Konto wie folgt zu zahlen:
Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu folgen.
3.3. Kommt der Besteller mit seiner Zahlung ganz oder
teilweise in Verzug, so hat er - unbeschadet unserer
Rechte - ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von
8% über dem Basiszinssatz der Deutschen
Bundesbank zu zahlen, soweit wir nicht einen höheren
Schaden nachweisen.
3.4 Wechsel und Schec ks aller Art werden nur nach
Vereinbarung und unter Vorgehalt der Zahlung angenommen.
Die Annahme solcher erfolgt stets nur erfüllungshalber und
unter Berechnung aller Kosten.
3.5. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die
Aufrechnung wegen etwaiger von uns bestehender
Gegenansprüche des Bestellers sind nicht statthaft.
3.6. Alle außerhalb der EU entstehenden Steuern,
Gebühren und sonstigen Abgaben gehen zu Lasten des
Bestellers. Der Besteller hat auf seine Kosten auch für
behördliche Genehmigungen, wie Einfuhrgenehmigungen
u.a. zu sorgen.
3.7 Unser Unternehmen ist von MwSt. (19%) befreit, diese
wird Ihnen nicht angerechnet.
4. Lieferung
4.1. Der Lieferbeginn wird vom Datum der
Auftragsbestätigung bestimmt, jedoch nicht vor Eingang
der vom Besteller als notwendig erbrachten Unterlagen
zur Spezifizierung der Lieferungen und Leistungen des
Verkäufers. Dazu zählen z.B. Skizzen, notwendige Daten o.ä.
Bei Zahlungen per Vorkasse zählt der Zahlungseingang.
4.2. Die Lieferfrist gilt als erfüllt, wenn der Verkäufer dem
Besteller die Versandbereitschaft seiner Lieferungen
schriftlich anzeigt.
4.3. Richtige und rechtzeitige Belieferung durch uns ist
vorbehalten. Die Lieferfrist verlängert sich auch innerhalb
eines Lieferverzuges - angemessen beim Eintritt
unvorhergesehener Hindernisse, die wir trotz der nach
den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht
abwenden konnten - gleichviel, ob in unserem Werk oder
im Werk unseres Unterlieferanten eingetreten wie z.B.
Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung
wesentlicher Roh- und Baustoffe.
Das gleiche gilt auch für Auswirkungen von Arbeitskämpfen,
insbesondere Streik und Aussperrung. Beginn
und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem
Besteller unverzüglich mitteilen.
4.4. Verzögert sich die Auslieferung aus Gründen die der
Verkäufer nicht zu vertreten hat, werden sich die
Vertragspartner unverzüglich verständigen und absprechen.
4.5 Teillieferungen in zumutbarem Umfang sind zulässig.
4.6. Der Verkäufer wird auf Kosten des Bestellers die
Ware verpacken, verladen, versichern und zum Versand
bringen.
4.7. Verweigert der Besteller die Annahme der Lieferung
durch den Verkäufer kann der Verkäufer vom Vertrag
zurücktreten.
4.8. Haben die unter Ziffer 4.3 genannten Ereignisse zur
Folge, dass uns oder unseren Unterlieferanten die
Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich wird, so
sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der
Besteller kann von uns die Mitteilung verlangen, ob wir
innerhalb einer angemessenen Frist liefern oder
zurücktreten wollen. Erklären wir uns nicht, so kann der
Besteller zurücktreten. In solchem Fall sind
Schadensersatzansprüche für beide Parteien ausgeschlossen.
4.9 Bei Sonderanfertigungen und damit verbundenen Produkten
beträgt die Lieferzeit in der Regel 5-10 Tage.
4.10 Rahmenverträge über eine Sammelbestellung sind
vom Besteller strikt einzuhalten, ansonsten werden
Schadenersatzansprüche durch den Verkäufer an den
Besteller fällig.
5. Gefahrübergang und Entgegennahme
5.1. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung oder
Abholung der Lieferteile auf den Besteller über.
5.2 Für Verletzungen, Schädigungen und ähnliches
die aus einer falschen Handhabung oder Fahrlässigkeit
in der Bedienung unserer Produkte hervorgeht, tragen wir
keine Haftung.
6. Gewährleistung
6.1. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 24
Monate nach Datum der Lieferbereitschaft für grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch den Verkäufer. In den
ersten 6 Monaten ersetzen wir kostenlos alle uns vom
Besteller zugesandten defekten Teile zum Liefergegenstand,
soweit die Ursachen in Konstruktions- oder
Materialfehler liegen.
Mit Beginn des 7. Monats bis zum Ablauf der
Gewährleistungsfrist gilt die mkehr der Beweislast, der
Besteller muss den Verkäufer beweisen, dass durch
Verschulden des Verkäufers der Liefergegenstand defekt
ist. Bei leichter Fahrlässigkeit durch den Verkäufer wird
die Gewährleistungsfrist nach Abs. 1 auf 6 Monate
festgeschrieben. Bitte beachten Sie die Sonderregelung
unter 6.8 für Sonderanfertigungen.
6.2. Der Besteller hat offene Mängel binnen 2 Wochen ab
Entgegennahme der Lieferung, verdeckte Mängel binnen
2 Wochen ab Entdeckung uns schriftlich anzuzeigen;
anderenfalls entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche.
6.3. Besonderheiten in der Realisierung und Abwicklung
der Gewährleistung - wie Bereitstellung von Hilfskräften,
zusätzliche Transporte – werden zwischen den Partnern
gesondert vereinbart. Die anfallenden Kosten dafür trägt
grundsätzlich der Besteller.
6.4. Bei nicht fertigungsneuen Liefergegenständen wird
die Gewährleistung ausgeschlossen.
6.5. Haftungen des Verkäufers auf Folgeschäden, die
nicht unmittelbar mit dem Liefergegenstand ihren Bezug
haben, sind ausgeschlossen.
6.6. Vorstehende Regelungen gelten für alle Zusatz- und
Ersatzlieferungen sowie für Nachbesserungen.
6.7. Bei Liefergegenständen von Drittpartnern, also nicht
aus der eigenen Fertigung, geben wir die
Gewährleistungszusagen der Lieferer nur an unsere
Besteller weiter.
6.8 Bei Kamera-Slider-Systemen und damit verbundenen
Produkten sowie speziell gekennzeichneten Produkten
handelt es sich um Spezialanfertigungen.
Ein Rückgaberecht wird bei diesem Kauf (unabhängig
vom Kaufort) nicht angeboten.
6.9 Wenn nicht anders angegeben oder in 6.8 erleutert,
gilt ein 10-tägiges Rckgaberecht bei Online-Käufen.
6.10 Die genannten Leistungen sind nicht gültig für
Verschleißteile
7. Sonstige Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen
Unmöglichkeit, aus positiver Vertragsverletzung, aus
Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen
und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.
Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit unseres Geschäftsführers oder bei
leitenden Angestellten oder bei Vorsatz unserer
sonstigen Erfüllungsgehilfen. Der Haftungsausschluss
gilt auch nicht, soweit wir den Schaden durch
Versicherung unserer gesetzlichen Haftpflicht gedeckt
haben.
8. Rücktritt
8.1. Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn
der Verkäufer seine Liefervertragspflichten schuldhaft
verletzt.
8.2. Der Verkäufer kann fristlos den Vertrag kündigen,
wenn der Besteller seine Vertragspflichten nicht erfüllt,
insbesondere den Liefergegenstand nicht abnimmt oder
seine Zahlungen nicht leistet.
8.3 Sind die erbrachten Leistungen des Verkäufers
anders als in der Produktbeschreibung genannt,
hat der Besteller dem Verkäufer Nachbesserungen
zu gewährleisten. Der Verkäufer kann die Nachbesserung
ablehnen, wenn der Fehler durch den Besteller mit-
verschuldet wurde oder der Besteller mit der Qualität,
(z.B. auch Gewicht) unzufrieden ist und dies so bereits
im Onlineshop erkennbar war.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Alle vom Verkäufer gelieferten Gegenstände bleiben
bis zur vollständigen Bezahlung durch den Besteller
uneingeschränktes Eigentum des Verkäufers.
9.2. Der Besteller darf den Liefergegenstand nicht zur
Sicherung übereignen, auch wenn eine Drittfinanzierung
vorliegt. Er darf ihn nicht verpfänden und verpflichtet
sich, bei Pfändungen oder sonstigen Verfügungen durch
Dritte innerhalb von 3 Tagen schriftlich den Verkäufer zu
benachrichtigen, wozu uns die Kopien der
Verfügungsdokumente zu übersenden sind.
9.3. Bei Kündigungen / Rücktritt vom Vertrag durch den
Verkäufer ist dieser zur Rücknahme des Liefergegenstandes
berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
9.4. Solange der Liefergegenstand im Eigentumsvorbehalt
des Verkäufers steht, ist es dem Besteller
untersagt den Liefergegenstand zu verkaufen.
9.5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers
insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur
Rücknahme nach Mahnungen berechtigt und der
Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die
Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht
als Rücktritt vom Vertrag. Die entstehenden Kosten bei
Zahlungsverzug (Mahngebühr, evt. Anwaltskosten, evt.
Gerichtskosten) hat der Besteller in vollem Umfang zu tragen.
9.6 Leistungen die keinem Produkt entsprechen bleiben
bis zur vollständigen Bezahlung und wenn nicht anders
vereinbart seelisches Eigentum. Leistungen die unentgeltlich
oder ehrenamtlich zur Verfügung gestellt werden
bleiben immer Eigentum des Verkäufers. Somit ist die
Weiterverwendung, Vervielfältigung (Kopie), öffentliche
Aufführung nur mit schriftlicher Genehmigung des
Verkäufers gestattet.
Weitere rechtliche Konsequenzen vorbehalten.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares
Recht, Teilunwirksamkeit
10.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem
Vertragsverhältnis ist unser Hauptsitz.
10.2. Streitigkeiten zwischen den Partnern werden
gütlich beigelegt. Sollte eine gütliche Einigung nicht
möglich sein, so werden Streitigkeiten nach Wahl des
Klägers durch das ordentliche Gericht am Hauptsitz des
Verkäufers oder bei ausländischen Bestellern bei der
Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, A -1010
Wien, Stubenring 12 nach der dortigen
Schiedsgerichtsordnung entschieden.
10.3. Für die Rechtsanwendung ist das materielle
deutsche Recht wirksam.
10.4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser
Lieferbedingung hat nicht die Unwirksamkeit des
gesamten Vertrages oder der übrigen Lieferbedingungen
zur Folge. Die Vertragspartner sind verpflichtet, anstelle
der unwirksamen Bestimmung eine dem wirtschaftlichen
Erfolg möglichst nahekommende Regelung zu treffen.